Sorgfaltspflicht

Das Sorgfaltspflichtgesetz dient der aktiven Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens.

Alle Finanzintermediäre – also insbesondere Treuhänder, Banken und Vermögensverwalter – sind bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung unter anderem verpflichtet:

  • die Vertragspartei zu identifizieren
  • den wirtschaftlich Berechtigten an den eingebrachten Vermögenswerten festzustellen
  • ein Profil der Geschäftsbeziehung, d.h. des wirtschaftlich Berechtigten, zu erstellen

Hintergrund und Herkunft der Vermögenswerte sowie deren Verwendungszweck abzuklären und zu dokumentieren.

Der Finanzintermediär muss eine Kopie des Identifikationsdokuments des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten (Pass, Identitätskarte, Führerausweis) erstellen und diese zusammen mit der erstellten Sorgfaltspflichtdokumentation separat und besonders gesichert aufbewahren.

Im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung sind die laufenden Transaktionen ebenfalls detailliert abzuklären und laufend zu dokumentieren.