Unsere Spezialisten nehmen treuhänderische Mandatsaufträge als einziger Verwaltungsrat für in- und ausländische Kunden an.

Verwaltungsratsmandate

Wenn Sie eine schweizerische Aktiengesellschaft gründen oder übernehmen wollen, brauchen Sie von Gesetzes wegen einen Verwaltungsrat, der die Geschäfte führt. Eine schweizerische Aktiengesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz nach aussen vertreten werden. Diese Person muss im Handelsregister eingetragen werden. Ausländische Alleinaktionäre ohne Wohnsitz in der Schweiz benötigen daher einen in der Schweiz wohnhaften Vertreter, der ihnen gegebenenfalls auch Anonymität garantiert. Auch andere Motive und Überlegungen können dazu führen, die Geschäftsführung nicht selbst auszuüben, sondern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Verwaltungsratsmitglieder müssen nicht notwendigerweise Aktionäre sein. Der beauftragte Verwaltungsrat übt sein Mandat im eigenen Namen, aber im Interesse und nach Weisung eines Dritten, also treuhänderisch aus.

Die Einzelheiten der Amtsführung, der Entschädigung und der Beendigung werden in einem Mandatsvertrag geregelt. Der fiduziarische Verwaltungsrat nimmt Weisungen des Auftraggebers entgegen, hat sein Amt aber nach den Vorschriften des Gesetzes und der Statuten auszuüben. Dabei hat er die Interessen der Gesellschaft, die von denen der Aktionäre abweichen können, zu wahren und alles zu unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte.

Im Konfliktfall geht das Gesellschaftsinteresse dem Aktionärsinteresse vor. Auch der treuhänderisch tätige Verwaltungsrat unterliegt der vollen gesetzlichen Haftung. Die Haftung ist in der Schweiz sehr streng. Verwaltungsräte haften unter anderem persönlich für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Sie können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Unsere Spezialisten übernehmen treuhänderische Mandate als alleiniger Verwaltungsrat für in- und ausländische Kunden. Als aktiver Verwaltungsrat, Delegierter oder Präsident des Verwaltungsrates tragen wir mit unserer Erfahrung und Kompetenz zu dieser Professionalität und damit zu einer nachhaltig erfolgreichen Entwicklung Ihres Unternehmens bei. Verwaltungsratsmandate sind in der Regel langfristige Mandate. Alternativ bieten wir die Unterstützung des Verwaltungsrates in anspruchsvollen Veränderungsphasen als erfahrene „Sparringspartner“ an.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Aktive Mitarbeit bei strategischen Entscheidungen
  • Übernahme wichtiger Verhandlungen im Namen des VR oder der Geschäftsleitung
  • Begleitung kritischer Projekte und Investitionsvorhaben
  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Unternehmensstrategie
  • Unterstützung bei finanziellen und operativen Restrukturierungen